Mit einer erneuten Änderung der Coronaschutz-Regelungen hat das Land NRW mit Wirkung vom 28.05.2021 erste Maßnahmen für eine bedingte Öffnung des gesellschaftlichen Lebens vorgenommen und einen strukturierten Öffnungs(stufen)plan vorgelegt.

Auch eine erste Öffnungsplanung für den Bereich der Gastronomie, Versammlungen und Veranstaltungen sowie eine langfristige Perspektive für Volksfeste ab dem 01.09.2021 ist inbegriffen.
 
Sind auch weiterhin erst einmal keine Schützen-/Heimatfeste im uns bekannten Rahmen möglich, so bieten die inzidenzabhängigen Rahmenbedingungen in den nächsten Wochen und Monaten deutlich mehr als bisher eine Grundlage für andere Formen des vereinsbezogenen Miteinanders.
Bei allen Planungen empfiehlt sich zur Abstimmung vereinsbezogener Konzepte sicherlich der Einbezug der örtlichen (Ordnungs-)Behörden.
 
Detaillierte Ausführungen sind den folgenden Seiten zu entnehmen: