Am gestrigen Maifeiertag hat das Land NRW die Anpassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der mit Wirkung vom 04.05. 2020 gültigen Fassung in Kraft gesetzt. Diese hat nun auch die allseits noch erwartete Definition der Großveranstaltungen aufgenommen.

Gemäß § 11 Abs. 1 CoronaSchVO sind Großveranstaltungen bis mindestens zum 31.08.2020 untersagt. Konkretisierend regelt Abs. 4 Nr. 5 CoronaSchVO, dass (ausdrücklich und generell) die Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen (z. B. gesondertes Vogelschießen) unter diesen Begriff fallen.

Dies bedeutet nun auch formell, dass die geplante Schützenfestsaison im Altkreis Büren in diesem Sommer nicht stattfinden wird!

Veranstaltungsverbot NRW

Der mit der CoronaSchVO festgelegte Korridor schließt nach derzeitigem Stand ausdrücklich nicht das Kreisschützenfest (KSF) in Boke am ersten Septemberwochenende ein. Da jedoch eine Gültigkeit der Regelungen bis mindestens zum 31.08.2020 genannt wird, erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass die Einschränkungen auch in den September hinein gelten und mit weiteren Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Im Rahmen dieser Ausgangslage läuft ein umfassender Klärungsprozess zum KSF und eine enge Abstimmung der Beteiligten. Weitere Informationen zum KSF folgen demnach zu gegebener Zeit in einer gesonderten Erklärung.

Hier der Link zu weiteren Informationen und der aktualisierten CoronaSchVO: